Green Claims Verordnung der EU – Transparenz und Belegbarkeit zu Umweltaussagen

Greenwashing ade – zumindest schiebt die EU nun einen Riegel vor irreführende Umweltaussagen auf Verpackungen und erhöht so die Transparenz und Informationssicherheit für Verbraucher.

Mit der im März 2023 beschlossenen und hoffentlich in diesem Sommer noch zu verabschiedenden GreenClaimsDirective schaut die EU den Herstellern genau auf die Finger und verpflichtet sie, ihre Produkte ehrlich und ohne Schönfärberei zu bewerben.

Werden Umweltaussagen über ein Produkt gemacht, so müssen diese mit wissenschaftlichen Erkenntnissen belegt werden. Schlagwörter wie öko, klimaneutral oder grün werden nicht mehr ohne Weiteres Anwendung finden können und das Herausstellen von selbstverständlichen Eigenschaften – Stichwort „veganes Wasser“ – wird unterbunden. Die Richtlinie gibt umfassend vor, was erlaubt ist und was nicht und betrifft u.a. die Verpackungsgestaltung, die Text- und Bildsprache und die verwendeten Labels. So kann beispielsweise ein Steak vom Rind, das der konventionellen Masthaltung entstammt, nicht mit einem Foto von glücklichen Tieren auf einer grüner Wiese beworben werden.

Wir finden, es ist an der Zeit, Verbrauchern klare und stimmige Informationen an die Hand zu geben, damit sie in ihrem Kaufverhalten fundierte Entscheidungen treffen können. Und Unternehmen haben die Chance, mehr Klarheit und Transparenz zu schaffen und nachhaltigere Entscheidungen in ihre Geschäftsstrategien einzubeziehen – denn viel heiße Luft um nichts ist in Zeiten wie diesen das falsche Signal.