Johannes Straubmüller von Spartacus Advisors erklärt in diesem Blogbeitrag die pauschal dotierte Unterstützungskasse als alternative betriebliche Altersvorsorge

Als sozial engagierte Unternehmer*innen steht Ihr täglich vor der Herausforderung, nicht nur wirtschaftlich erfolgreich zu sein, sondern auch Verantwortung gegenüber Eurem Team und der Gesellschaft zu übernehmen. Das gilt auch für die finanzielle Absicherung Eurer Mitarbeitenden. Fairantworter Johannes Straubmüller von Spartacus Advisors GmbH berät genau zu diesem Thema, das vielen Kopfschmerzen bereitet. Er stellt uns eine Alternative zur klassischen betrieblichen Altersvorsorge vor, die gleichzeitig Euer Unternehmen finanziell stärkt: die pauschal dotierte Unterstützungskasse.

Die zukunftsfähige Altersvorsorge – Eine Frage der Verantwortung und Weitsicht

Viele traditionelle Modelle der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erweisen sich oft als intransparent, kostenintensiv oder bieten nicht die Flexibilität, die moderne, wertorientierte Unternehmen benötigen. Es ist ein Balanceakt, der gleichzeitig nach innovativen wie bewährten Lösungen verlangt.

Die Wahl der betrieblichen Altersvorsorge ist dabei weit mehr als eine reine Erfüllung einer Pflicht; sie ist eine strategische Entscheidung, die tief in die Unternehmenskultur hinein wirkt und im Idealfall Eure Werte widerspiegelt. 

Hier kommt die pauschal dotierte Unterstützungskasse (pdUK) ins Spiel – eine Lösung, die genau diese Brücke schlägt. Sie ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die sowohl ökonomisch intelligent als auch sozial verantwortlich ist. Die pdUK ist nicht einfach nur ein weiteres Finanzinstrument; sie kann ein kraftvolles Werkzeug sein, um Eure gelebten Unternehmenswerte aktiv umzusetzen. 

Was ist eine pauschal dotierte Unterstützungskasse (pdUK)? Kurz & klar erklärt

Die pauschal dotierte Unterstützungskasse (pdUK) ist im Kern ein versicherungsfreier und insolvenzgesicherter Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ihr Hauptmerkmal und großer Vorteil liegen in der Möglichkeit zur Innenfinanzierung und der freien Kapitalanlage. Stellt Euch vor, Ihr gründet eine Art eigene „Bank“ speziell für die Altersvorsorge Eures Teams und Euch als Unternehmer*innen.

Das Kernprinzip: deine eigene „Bank“ für die Altersvorsorge Deines Teams.

Der Begriff „pauschal dotiert“ bedeutet, dass die Zuwendungen (Dotierungen) Eures Unternehmens an die Unterstützungskasse pauschal erfolgen. Sie orientieren sich an gesetzlich festgelegten Pauschalen, die zugewendet werden dürfen. Sie dienen nicht dazu, spezifische Versicherungsverträge für jeden einzelnen Mitarbeitenden zu bedienen, wie es bei anderen Modellen oft der Fall ist. Stattdessen verbleibt das Geld zunächst im Liquiditätspool Eures Unternehmens oder der Unterstützungskasse selbst und kann dort arbeiten.

Rechtlich gesehen ist die Unterstützungskasse eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung. Die Sicherheit Eurer Mitarbeitenden wird durch Eure gesetzliche Haftung als Arbeitgeber*innen, welche bei allen bAV gleich ist, und die Absicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) gewährleistet.

Abgrenzung: Nicht jede Unterstützungskasse ist gleich

Es ist entscheidend zu verstehen, dass es verschiedene Arten von Unterstützungskassen gibt. Die pdUK unterscheidet sich grundlegend von der sogenannten kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse. Letztere schließt typischerweise für jede*n Versorgungsanwärter*in eine Lebensversicherung ab, um die zugesagten Leistungen zu decken. Dies führt oft zu den bekannten Nachteilen versicherungsbasierter Lösungen: Hohe Kosten für Abschluss und Verwaltung schmälern die Rendite und die Flexibilität ist stark eingeschränkt.

Die pdUK hingegen verzichtet bewusst auf diesen Umweg über Versicherungen. Das Kapital kann freier angelegt werden – meistens geschieht dies in Form eines Darlehens zurück an das eigene Trägerunternehmen. Diese „Versicherungsfreiheit“ ist der Dreh- und Angelpunkt für die Überlegenheit der pdUK in Bezug auf Kosten und Flexibilität. Der Verzicht auf externe Versicherungspolicen eliminiert eine ganze Kostenebene, was sich direkt in potenziell höheren Leistungen für Eure Mitarbeiter:innen oder geringeren Belastungen für Eure Unternehmen niederschlägt.

Eine hilfreiche Faustregel lautet: „Wenn ein Versicherungskonzern daran beteiligt ist, dann ist es immer die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse“. Dies macht die Unterscheidung für Euch griffiger.

Die versicherungsfreie pdUK im Vergleich zu klassischen Versicherungslösungen

Studien der BaFin aus den vergangenen Jahren zeigen deutlich: Hohe Kosten schmälern die Rendite in der betrieblichen Altersversorgung erheblich – gerade über lange Laufzeiten. Klassische Versicherungslösungen leiden unter teils intransparenten Kostenstrukturen wie Abschlussprovisionen oder versteckte, laufende Verwaltungskosten, die direkt die Beiträge der Mitarbeitenden mindern. Gleichzeitig bleiben deren Höhen oft im Verborgenen, sodass der tatsächliche Wert ihrer Altersvorsorge für Arbeitnehmende undurchsichtig bleibt. 

Die versicherungsfreie Unterstützungskasse (pdUK) umgeht diese Nachteile systematisch: Sie verzichtet auf renditemindernde Provisionsmodelle und legt alle Kosten offen. Es etabliert sich ein System, bei dem die Verzinsung für Eure Mitarbeitenden sprichwörtlich „vom ersten Euro an“ greifen kann, da die Kosten nicht von den Beiträgen der Mitarbeiter bezahlt werden. Dies wird dadurch ermöglicht, dass die notwendigen Verwaltungs- und Einrichtungskosten in der Regel klar ausgewiesen und von Eurem Unternehmen getragen werden.

So funktioniert das pdUK-Prinzip

Um die Vorteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse voll ausschöpfen zu können, ist es hilfreich, ihre grundlegende Funktionsweise zu verstehen. Es geht um planbare Zuwendungen, die clevere Nutzung der Mittel im Unternehmen und etablierte Sicherheitsmechanismen.

Die Dotierung: Wie Geld in die „Unternehmensbank“ fließt

Der Begriff „Dotierung“ bezeichnet die Einzahlungen des Trägerunternehmens (also Eures Unternehmens) in die pauschaldotierte Unterstützungskasse. Diese Dotierungen werden nach den Maßgaben des § 4d Einkommensteuergesetz (EStG) vorgenommen und können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Mittel für die Dotierung können entweder direkt von Euch als Arbeitgeber*in stammen (arbeitgeberfinanziert) oder durch Entgeltumwandlung Eurer Mitarbeitenden aufgebracht werden (arbeitnehmerfinanziert).

Das „Darlehen“ an Euch selbst: Wie Euer Unternehmen die Mittel nutzt

Ein Kernstück der pdUK-Strategie ist die Möglichkeit, dass die in der Unterstützungskasse angesammelten Mittel Eurem eigenen Unternehmen als Darlehen wieder zur Verfügung gestellt werden. Dein Unternehmen zahlt für dieses Darlehen Zinsen an die Unterstützungskasse. Diese Zinsen sind für Euer Unternehmen wiederum Betriebsausgaben und mindern den zu versteuernden Gewinn. Der Darlehenszins muss dabei angemessen sein und einem Fremdvergleich standhalten; oft orientiert er sich am Kontokorrentzinssatz Eures Unternehmens. Eine sorgfältige Festlegung des Zinssatzes ist wichtig, denn die Finanzverwaltung prüft hier genau. Zu hohe Zinsen könnten als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet oder nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden. Seriöse Berater*innen werden Euch hierzu umfassend aufklären und vor unrealistischen Versprechungen warnen. Die Tatsache, dass die pdUK auf soliden betriebswirtschaftlichen Prinzipien und nicht auf steuerlichen Tricks beruht, ist ein wichtiges Signal für die Glaubwürdigkeit gegenüber Eurer Angestellten.

Sicherheit geht vor: die Rolle des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV)

Die Sicherheit der zugesagten Altersvorsorgeleistungen hat oberste Priorität. Für den Fall, dass Euer Unternehmen insolvent werden sollte und seinen Verpflichtungen aus der bAV nicht mehr nachkommen kann, springt der Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSV) ein. Der PSV ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersversorgung in Deutschland und sichert die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften sowie die laufenden Renten Euer Mitarbeitenden. Dein Unternehmen ist verpflichtet, Beiträge an den PSV zu entrichten. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach einem jährlich neu festgesetzten Beitragssatz und dem Volumen der zugesagten Versorgungen, wobei für Kapital- und Rentenzusagen unterschiedliche Berechnungsmodi gelten. Anwartschaften, die auf Entgeltumwandlung beruhen, sind in der Regel sofort gesetzlich unverfallbar und daher von Beginn an durch den PSV geschützt.

Mitbestimmung: Ein oft übersehener Aspekt der Fairness

Ein weiterer wichtiger, oft aber weniger beachteter Aspekt ist das gesetzlich geforderte Mitspracherecht der Leistungsempfänger*innen (also Eurer Mitarbeitenden) an der Verwaltung der Unterstützungskasse. Dies wird in der Praxis häufig durch die Einrichtung eines Beirats umgesetzt, dessen Mitglieder aus dem Kreis der Leistungsberechtigten gewählt werden. Dieser Beirat kann beispielsweise bei Entscheidungen über die Änderungen des Leistungsplans mitwirken. Für sozial engagierte Unternehmer*innen ist dies nicht nur eine formale Anforderung, sondern eine hervorragende Chance, Transparenz zu leben, die Akzeptanz der pdUK im Unternehmen aktiv zu fördern und Eure „Fairantwortung“-Kultur mit Leben zu füllen. Es ist ein gelebtes Beispiel für Partizipation und Fairness.

Das Bild zeigt ein schematisches Diagramm zum sogenannten „pdUK-Prinzip“ (partielle Direktzusage über eine Unterstützungskasse), dargestellt in Form eines Hauses, das ein Unternehmen symbolisiert. Es sind drei Vorgänge illustriert: Entgeltumwandlung mit Mitarbeitern, Dotierung und Darlehen über eine Unterstützungskasse, sowie optionalem Investment. Alle Prozesse sind mit bidirektionalen Pfeilen versehen, die den jeweiligen Austausch von Leistungen oder Zahlungen darstellen.

Doppelt gut: Wie Unternehmen und Mitarbeitende von der pdUK profitieren

Die pauschal dotierte Unterstützungskasse ist so konzipiert, dass sie eine Win-Win-Situation schafft: Euer Unternehmen gewinnt an finanzieller Stärke und Flexibilität, während Eure Mitarbeitenden eine erstklassige und faire Altersvorsorge erhalten. Damit transformiert die pdUK die betriebliche Altersvorsorge von einer reinen Verpflichtung zu einem strategischen Wettbewerbsvorteil.

Für Euer Team – Eine Altersvorsorge, die sich wirklich lohnt:

  • Attraktive Renditen und transparente Entwicklung („Sparbuch-Effekt“):
    Für Mitarbeitende bedeutet die pdUK in der Regel eine höhere Altersversorgung als bei klassischen Versicherungslösungen. Ein entscheidender Grund: Es werden keine Kosten von ihren Beiträgen abgezogen, da die Einrichtungskosten und die laufenden Verwaltungskosten üblicherweise von Euch als Arbeitgeber*in getragen werden. In der Regel liegen diese bei einem Bruchteil der versteckten Versicherungskosten. Die Verzinsung erfolgt vom ersten Euro an, und die Leistungsberechnung ist oft so einfach und nachvollziehbar wie bei einem Sparbuch – daher der „Sparbuch-Effekt“. Ihr als Arbeitgeber*in legt einen Zinssatz fest (häufig zwischen 1 % und 2 % (Nettorendite der Mitarbeiter dadurch zwischen 5 % und 6 %)), der in der aktuellen Niedrigzinsphase oft deutlich über dem liegt, was Versicherungen nach Abzug aller Kosten garantieren und real erzielen können. Diese Transparenz und Einfachheit fördern das Vertrauen Eurer Mitarbeitenden und entkräften die oft bei Finanzprodukten empfundene Komplexität.
  • Hohe Sicherheit durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV):
    Die Sicherheit der zugesagten Leistungen ist ein zentraler Aspekt. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens sind die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften der Mitarbeitenden durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) geschützt. Zusätzlich haften Arbeitgeber*innen ohnehin für die Erfüllung der Versorgungszusagen.
  • Steuer- und Sozialabgabenersparnis in der Ansparphase:
    Eure Mitarbeiter*innen profitieren erheblich in der Ansparphase. Beiträge, die sie aus ihrem Bruttogehalt in die pdUK umwandeln (Entgeltumwandlung), sind unbegrenzt steuerfrei. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung fallen zudem keine Sozialabgaben an. Dies bedeutet ein deutliches Plus im Nettogehalt im Vergleich zur privaten Vorsorge aus dem Nettoeinkommen. Besonders attraktiv ist, dass auch über die sonst übliche 4 %-Grenze der Beitragsbemessungsgrenze hinaus steuerfrei Entgelt umgewandelt werden kann, was die pdUK auch für Besserverdienende und Führungskräfte interessant macht. Die Besteuerung der Leistungen erfolgt erst im Alter (nachgelagerte Besteuerung), dann aber meist zu einem individuell geringeren Steuersatz. Bei einer Kapitalauszahlung kann zudem die sogenannte Fünftelregelung die Steuerlast mindern – ein weiteres Privileg, das nur die Unterstützungskasse genießt. 

Für Euer Unternehmen – Mehr als nur eine Kostenstelle:

  • Liquidität gewinnen und Zinskosten senken (Innenfinanzierung):
    Der wohl markanteste Vorteil für Euer Unternehmen ist der Innenfinanzierungseffekt. Die Beiträge (Dotierungen) zur pdUK, egal ob von Euch als Arbeitgeber*in oder durch die Entgeltumwandlung der Mitarbeitenden finanziert, bleiben zunächst im Unternehmen. Diese zusätzliche Liquidität könnt Ihr nutzen, um etwa teure Bankkredite abzulösen, in neue Projekte zu investieren oder den Cashflow zu optimieren. Das Kapital kann auch extern in einem Firmendepot oder Konto angelegt werden. Das Unternehmen gewährt sich gewissermaßen selbst ein zinsgünstiges, langfristiges und in der Regel sicherheitenfreies Darlehen von der Belegschaft. Der Clou: Der Zins, den Euer Unternehmen für dieses „Darlehen“ an die Unterstützungskasse zahlt, ist eine Betriebsausgabe, fließt aber im Grunde an eine Einrichtung, die Euch sehr nahesteht und deren Mittel letztlich für die Renten aller im Unternehmen zugutekommen.
  • Steuerliche Vorteile clever nutzen:
    Die pdUK bietet signifikante steuerliche Anreize. Eure Zuwendungen an die Unterstützungskassen sind im Rahmen des § 4d Einkommensteuergesetz (EStG) als Betriebsausgaben abzugsfähig. Das mindert Euren zu versteuernden Gewinn. Gleichzeitig spart Ihr Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeiträge) auf das von Euren Mitarbeitenden umgewandelte Entgelt oder auf Eure arbeitgeberfinanzierten Beiträge bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Die Erträge, die das Vermögen innerhalb der Unterstützungskasse erwirtschaftet, bleiben dort steuerfrei.
  • Die Unabhängigkeit von Banken und Versicherungen stärken:
    Durch die Innenfinanzierung reduziert die pdUK Eure Abhängigkeit von externen Finanzierungsquellen wie Banken und deren oft starren Konditionen. Ihr seid nicht den Provisionen von Versicherungsvertretungen oder den Vertragsklauseln von Versicherungsprodukten ausgesetzt, die Eure unternehmerische Freiheit einschränken könnten.
  • Als fairer Arbeitgeber punkten und Talente binden:
    Das Angebot einer überdurchschnittlich attraktiven und transparenten bAV wie der pdUK ist ein starkes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte. Es steigert Euer Image als faire Arbeitgeber*innen und unterstreicht Eure soziale Kompetenz. Die Mitarbeiter:innen:bindung wird erhöht, was wiederum die Fluktuationskosten senkt. Da das System für Euch als Arbeitgeber oft vorteilhafter ist als versicherungsbasierte Lösungen, habt Ihr zudem den Spielraum, freiwillig höhere Arbeitgeberzuschüsse zu leisten – ein klares Zeichen der Wertschätzung, das weit über das gesetzliche Minimum hinausgeht.

Klar Schiff machen: Mögliche Herausforderungen und wie Ihr sie souverän meistert

Jede unternehmerische Entscheidung will gut überlegt sein. Auch die pauschal dotierte Unterstützungskasse hat Aspekte, die einer genaueren Betrachtung bedürfen. Wichtig ist: Viele der oft genannten „Nachteile“ sind bei richtiger Konzeption und guter Beratung keine unüberwindbaren Hürden, sondern steuerbare Herausforderungen oder sogar bewusste Gestaltungsmerkmale des Systems.

Arbeitgeberhaftung bei der pdUK: Klarheit statt Risiko

Es ist korrekt, dass Ihr als Arbeitgeber*in für die Erfüllung der zugesagten Leistungen haftet (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) – und zwar unabhängig davon, ob die Durchführung unmittelbar über Euch oder einen externen Träger wie die Unterstützungskasse erfolgt. Diese Subsidiärhaftung gilt für alle Durchführungswege der bAV, nicht exklusiv für die pdUK.

Bei der pdUK ist diese Haftung jedoch oft transparenter und besser kalkulierbar, insbesondere wenn Ihr Euch für Kapitalzusagen entscheidet, die dem „Sparbuch“-Prinzip folgen. Hier schuldet Ihr im Wesentlichen die eingezahlten Beiträge plus die zugesagten Zinsen – eine klar definierte Summe. Das Risiko unkalkulierbarer lebenslanger Rentenzahlungen mit dem damit verbundenen Langlebigkeitsrisiko lässt sich so oft vermeiden oder durch Kapitaloptionen steuern. Zudem wird das Risiko im Falle einer Unternehmensinsolvenz durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) maßgeblich abgefedert. Die direkte, aber klare Haftung bei der pdUK kann somit ehrlicher und für die Mitarbeitenden letztlich vorteilhafter sein als die oft diffusen Risiken (z. B. Rendite- oder Kostenrisiko) bei ausgelagerten Versicherungslösungen, wo die tatsächliche Leistung stark variieren kann.

Die Bedeutung einer guten Beratung und Konzeption:

Die pdUK ist kein standardisiertes Produkt „von der Stange“. Eine sorgfältige, individuelle Konzeption ist der Schlüssel zum Erfolg. Echte Risiken können entstehen, wenn die Konzeption fehlerhaft ist, ein unpassender Anbieter gewählt wird oder unrealistische Versprechungen und Berechnungen zugrunde gelegt werden. Angebote, die mit überzogenen Zinsversprechen für das interne Darlehen werben oder die Komplexität herunterspielen, sollten kritisch hinterfragt werden.

Daher ist die Auswahl eines kompetenten und erfahrenen bAV-Partners, der eine dokumentierte, schriftliche Beratung anbietet, unerlässlich.  Die Notwendigkeit guter Beratung ist somit nicht nur ein Risikofaktor, sondern Eure Chance, eine maßgeschneiderte Lösung zu erhalten, die exakt zu Euren Unternehmenszielen und Eurer „Fairantwortung“-Philosophie passt – ein klarer Vorteil gegenüber standardisierten Versicherungsprodukten.

Flexibilität bei Jobwechsel – Wie ist das bei der pdUK?

Ein häufig genannter Punkt ist die eingeschränkte Portabilität. Anders als bei einigen versicherungsförmigen Durchführungswegen besteht bei der pdUK in der Regel kein gesetzlicher Anspruch darauf, die erworbenen Anwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen.

Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Vorsorge verloren geht. Der Vertrag wird in einem solchen Fall beitragsfrei gestellt und das bis dahin angesparte Kapital verzinst sich mit dem ursprünglich zugesagten Zinssatz weiter bis zum Rentenalter. Da Eure Mitarbeitenden keine direkten Kosten für den Vertrag getragen haben, entsteht ihnen hieraus kein finanzieller Nachteil durch bereits gezahlte Abschlusskosten, wie es bei Versicherungen der Fall sein kann.

Es ist wichtig, kritische Stimmen zur pdUK ernst zu nehmen, aber auch zu sehen, dass diese oft aus der Perspektive der Versicherungswirtschaft oder von Berater*innen stammen, die primär versicherungsbasierte Modelle favorisieren. Bei korrekter, transparenter und gut beratener Implementierung sind die genannten Herausforderungen beherrschbar und werden durch die signifikanten Vorteile der pdUK oft mehr als aufgewogen.

Fazit: Die pdUK – gelebte Werte, gestärkte Zukunft

Für sozial engagierte Unternehmer:innen, die Fairness, Nachhaltigkeit und Mitarbeiterwohl priorisieren, ist die pauschal dotierte Unterstützungskasse (pdUK) ideal. Sie schafft eine Win-Win-Win-Situation: eine bessere, transparente Altersvorsorge für Mitarbeitende, finanzielle Stabilität durch Innenfinanzierung für Euer Unternehmen und die Möglichkeit, soziale sowie ökologische Verantwortung aktiv zu stärken.

Kernvorteile der pdUK für Eure Werte:

  • Echte Wertschätzung & Mitarbeiterbindung: Eine pdUK signalisiert eurem Team Wertschätzung durch eine innovative, vorteilhafte und transparente Altersvorsorge ohne versteckte Kosten. Dies stärkt Vertrauen, Loyalität und Motivation.
  • Unternehmerische Nachhaltigkeit & Stabilität: Die pdUK stärkt Eure Liquidität und Unabhängigkeit von Banken, macht Euer Unternehmen resilienter und handlungsfähiger. Diese finanzielle Stabilität ist die Basis für langfristige Planung und nachhaltige Investitionen.
  • Gelebte Transparenz & Partizipation: Das klare „Sparbuch-Prinzip“ der pdUK mit nachvollziehbaren Leistungszusagen und das gesetzliche Mitspracherecht der Mitarbeitenden bei der Verwaltung gewährleisten hohe Transparenz und gelebte Teilhabe.

Die pdUK unterstützt Eure „Fairantwortung“-Werte umfassend: Sie fördert faire Mitarbeiterbehandlung, stärkt das Unternehmen, ermöglicht nachhaltiges Wirtschaften, sichert Transparenz sowie Partizipation und positioniert euch als attraktiven, verantwortungsbewussten Arbeitgeber.

Somit bietet die pdUK Euch die Chance, eure Unternehmenswerte authentisch im Bereich der bAV zu leben und Eure positive Unternehmenskultur aktiv nach innen und außen zu kommunizieren.

Autor: Johannes Straubmüller, Geschäftsführender Gesellschafter vom Fairantwortung-Unternehmen Spartacus Advisors GmbH